Hier finden Sie die Lebensmittelwarnung vom Verbraucherministerium für:
Produktbezeichnung:
„KHARTA – Yerba Mate“ mit dem Produktionsdatum (MAF) 10-2021 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (EXP) 09-2024
„KHARTA – Yerba Mate“ mit dem Produktionsdatum (MAF) 11-2021 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (EXP) 10-2024
Typ:
Lebensmittel
Hersteller (Inverkehrbringer):
Fa. Orienta Foods
Fa. Yarafood B.V., Enschede, NL
Grund der Warnung:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem Produkt erhöhte Rückstandsgehalte des Pflanzenschutzmittels Anthrachinon enthalten sind. Auf den Verzehr sollte daher vorsorglich verzichtet werden.
Betroffene Länder:
Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
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🔗 Datenquelle: www.lebensmittelwarnung.de