Hier finden Sie die Lebensmittelwarnung vom Verbraucherministerium für:
Champagner
– Erweiterung der Warnung vom 26.02.2022 um eine weitere Charge –
Typ:
Lebensmittel
Hersteller (Inverkehrbringer):
Siehe Mitteilung niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA)
Grund der Warnung:
MDMA (auch bekannt als Ecstasy)
Lassen Sie die Flasche unberührt, wenn der Inhalt von dem abweicht, was für Champagner üblich ist. Mit MDMA gefüllte Flaschen sind außen nicht von mit Champagner gefüllten Flaschen zu unterscheiden. Beim Gießen gibt es jedoch einen deutlichen Unterschied. Das flüssige MDMA:
Sprudelt NICHT
Hat eine rötlich-braune Farbe, die sich mit der Zeit verdunkelt
Hat einen anderen Anisgeruch.
Betroffene Länder:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
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🔗 Datenquelle: www.lebensmittelwarnung.de